09.01.2023 – 14:21
ADAC
Vom 25. bis 27. Januar findet der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar statt. Auf der jährlichen Konferenz befassen sich Juristen und Experten für Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Fahrzeugtechnik und Verkehrstechnik aus Forschung, Lehre und Praxis mit aktuellen Fragen des Verkehrsrechts. Seine Relevanz ergibt sich insbesondere aus den Empfehlungen des VGT, die regelmäßig bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden.
Im Vorfeld des VGT informiert der ADAC im Rahmen eines virtuellen Pressehintergrundgesprächs über die wichtigsten Themen sowie die Standpunkte des ADAC.
Dabei soll unter anderem folgende Frage im Fokus stehen: Wie ist der Zugang zu Fahrzeugdaten geregelt und können Daten ggf. auch von (Sicherheits-)Behörden genutzt werden. Hinterfragt werden mit Blick auf das Gefährdungspotential zudem die geltenden Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer. Auch vier Jahre nach Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung besteht keine Einigkeit darüber, welche Promillegrenzen und welche Rechtsfolgen für Trunkenheitsfahrten gelten. Wesentlich ist auch das Thema Haftung bei Verkehrsverstößen. Hier steht eine europaweit einheitliche Regelung im Sinne einer Halterhaftung zu Diskussion. Um mögliche Anpassungen von Haftungsfragen geht es auch mit Blick auf den Einsatz von KI im Zuge von autonomen Fahrfunktionen.
Zum virtuellen Pressehintergrundgespräch über diese und weitere Themen des VGT laden wir Sie herzlich ein:
Am 16. Januar, um 14 Uhr,
mit ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sowie
dem Leiter der Juristischen Zentrale Dr. Markus Schäpe.
Bitte teilen Sie uns bis zum 12.01.2023 per Mail an aktuell@adac.de mit, ob Sie an dem Hintergrundgespräch teilnehmen wollen. Sie erhalten anschließend einen Link mit Ihren Zugangsdaten.
Pressekontakt:
ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
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