Am 1. März 2024 wird das Bewohnerparken in Koblenz teurer. Statt eines Einheitspreises von 30,70 Euro wird nun die Höhe der Gebühren auch vom Flächenverbrauch des Fahrzeuges abhängig gemacht: Dabei wird ein Jahresgrundbetrag von 23,40 Euro mit der Länge und Breite gemäß Fahrzeugschein multipliziert, so dass für Verbraucher mit Fahrzeugen, die mehr Straßenraum einnehmen, höhere Beträge anfallen. Konkret werden für einen kleinen Smart4Two etwa 100 Euro fällig, für einen VW-Golf 180 Euro und für einen BMW X7 240 Euro.
Öffentliche Aufmerksamkeit erhält die Diskussion um höhere Gebühren fürs Parken auch durch die Ankündigung der Stadt Paris, für Besucher mit schweren Pkw die Kosten erheblich zu erhöhen. Anders als in Koblenz geht es in der französischen Hauptstadt um Besucherparkgebühren. Besucher- und Anwohnerparken werden in der aktuellen Debatte gern miteinander vermischt.
Aus Sicht des ADAC sind Gebühren für das Besucherparken bereits hoch und es existiert kein Handlungsdruck, zumal Fahrzeuge eher kurz geparkt werden.
Beim Bewohnerparken ist eine Staffelung denkbar, zumal es um ein gesamtes Jahr geht. Dabei ergibt eine Differenzierung nach Fläche mehr Sinn als nach Gewicht. Denn dieses allein sagt wenig über den genutzten Raum aus. Und es ist nachvollziehbar und vermittelbar, dass die Inanspruchnahme von mehr Platz höhere Kosten verursacht.
Grundsätzlich ist das Thema Parken anfällig für Populismus. Das zeigt sich etwa an der Verengung der Debatte auf SUV. Das ist wenig sachgerecht, denn diese Fahrzeuge gibt es auch in der Größe eines Golfs. Eine Versachlichung der Diskussion ist deshalb aus Sicht des ADAC dringend notwendig.
Konzeptionell muss es darum gehen, die Nutzung des Straßenraumes besser zu managen sowie die unterschiedlichen Ansprüche von Bewohnern, Besuchern und der lokalen Wirtschaft gleichermaßen zu berücksichtigen. Zusätzlich geht es übergeordnet darum, die Lebensqualität in unseren Städten zu verbessern.
Dass es vor diesem Hintergrund keine Universallösung gibt, sondern die jeweils spezifischen Problemstellungen einzelner Kommunen berücksichtigt werden müssen, liegt auf der Hand. Parken kann auch nur ein kleiner Teil der Lösung sein.
Der ADAC warnt davor, Parken als Symbolthema zu missbrauchen und dabei berechtigte Anliegen etwa von Menschen, die in Innenstädten leben, zu ignorieren.
Für die Gebühren für das Bewohnerparken muss aus Sicht des ADAC gelten:
- Es muss weiterhin möglich bleiben, wohnortnah zu parken.
- Die Gebühren müssen verhältnismäßig sein und lokale Faktoren wie das Einkommens- und Mietniveau berücksichtigen. Von der Möglichkeit, in Wohnortnähe zu parken, darf niemand aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten ausgeschlossen sein.
- Auf der Ebene aller Bundesländer muss eine Obergrenze für Gebühren festgelegt werden, die nachvollziehbar und verhältnismäßig ist. Bislang haben neben den Stadtstaaten nur Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Obergrenzen festgelegt.
- Die Gebühren können so gestaltet werden, dass sie eine Lenkungswirkung in der Hinsicht entfalten, dass Bewohner mit einer Abstellmöglichkeit auf privatem Grund stärkere Anreize erhalten, nicht im öffentlichen Raum zu parken. Die vielerorts üblichen Gebühren für das Bewohnerparken von 10 bis 30 Euro pro Jahr haben in dieser Hinsicht keine Lenkungswirkung und decken nicht den Verwaltungsaufwand.
- Unverhältnismäßige Preissprünge sind bei differenzierten Gebühren zu vermeiden.
Entscheidend wird es sein, kreativer zu werden, als lediglich den Parkraum zu verteuern. Vielmehr geht es darum, alternative Park- und Mobilitätsangebote für Bewohner, Besucher und Einpendler wie etwa Quartiersgaragen, benutzerfreundliche Parkhäuser, P+R- und B+R-Plätze am Stadtrand sowie gute ÖPNV-Verbindungen in die Innenstadt bereitzustellen.
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